
Förderung Elektrotransporter und E-Lastenfahrräder.
Hier finden Sie eine Übersicht der Förderungsmöglichkeiten in Deutschland.
Förderprogramme auf Bundesebene
Umweltbonus Elektrotransporter

Nutzen Sie noch bis Ende August 2023 die Förderung beim Kauf eines unserer Cenntro Elektronutzfahrzeuge (N1) mit dem Umweltbonus1. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ hat der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus für Unternehmen u.a. bis zum 31. August 2023 verdoppelt. So sparen Käufer eines neuen Cenntro Metro und Cenntro Logistar insgesamt bis zu 6.750 EUR.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Die Ausnahme hiervon stellt das Mitarbeiterleasing dar, wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. Ein Dritter kann für die Antragstellung bevollmächtigt werden.
Antragsberechtigt sind ebenfalls als Einrichtungen der Kommunen Zweckverbände, Unternehmen und sonstige Betriebe, die in kommunaler Trägerschaft stehen. Dazu gehören alle Einrichtungen der Kommunen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, welche nicht die Kommune ist. Eigene Rechtspersönlichkeit bedeutet, dass in eigenem Namen Geschäfte getätigt werden können. Hierzu können beispielweise gehören: Friedhöfe, Freibäder, Anstalten des öffentlichen Rechts (einer Kommune), Abwasserzweckverbände, Schulen (der Kommunen).
Nicht antragsberechtigt sind:
- der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen,
- alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlich-rechtlichen Auftraggebers nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen,
- Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen,
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder gemäß § 284 Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
Zu den nichtantragsberechtigten Einrichtungen des Bundes und der Länder gehören alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z. B. Gerichte, Bundeswehr, Behörden oder Studierendenwerke. Als nicht antragsberechtigt gelten Kommunen, Städte, Gemeinden (Gemeindeverbände) und Landkreise. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit, da in diesem Fall die Kommune einen Antrag stellen müsste.
Die Zuschüsse für rein elektrische Fahrzeuge (batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) wurden zum 01.01. 2023 gekürzt:
Erstzulassung zwischen | Umweltbonus inkl. Innovationsprämie | Umweltbonus inkl. Innovationsprämie zwischen | Antragsteller |
vom 01.01.2023 | 4.500,00 Euro | 3.000 Euro | Unternehmen u. a. |
ab 01.09.2023 | 4.500,00 Euro | 3.000 Euro | Privatpersonen (noch offen: Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen) |
Zusätzlich zu den staatlichen Prämien soll es weiterhin einen Herstellanteil geben, der wie bisher 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen soll und der bei der Bestimmung der Gesamtförderung berücksichtigt wird. Die Förderung soll künftig gedeckelt werden. So sollen für die Förderung reiner E-Autos insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen und zwar 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 sowie 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, soll die Förderung durch den Umweltbonus enden.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Bitte entnehmen Sie alle Details dieser Richtlinie.
Für die Klasse L7E gibt es teilweise Förderprogramme auf Landesebene und in Städten. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle unten.
Umweltbonus Lastenfahrräder
Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern fördert das BAFA die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Antragsberechtigt sind
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
Mehr erfahren Sie hier.
Förderprogramme Länder und Kommunen
Bundesland, Stadt, Kommune
Förderprogramm (Auszug)
Baden-Württemberg
- 1.000 Euro für die Betriebs- und Unterhaltskosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle) ist der BW-e-Gutschein dank der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" wert.
- Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen M1, N1, L6e und L7e sind nur noch Kommunen, inkl. Landratsämter, kommunale Zweckverbände, Regionalverbände, einen Zuschuss für die Betriebskosten aller Fahrzeugtypen.
- Alle weiteren Zielgruppen erhalten die Förderung nur noch für Betriebskosten der E-Leichtfahrzeuge der EG-Klassen L6e und L7e. Wichtig: Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.
- Die Voraussetzungen und Details für eine Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie2: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-fahrzeuge/
Stand Mai 2023. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Nordrhein-Westfalen
- Kaufprämie NRW für Kommunen: 40 % Förderquote für batterieelektrische Fahrzeuge bei einer max. Förderhöhe je Fahrzeug von 30.000 €.
- Kaufprämie NRW für Unternehmen: 8.000 € Förderung, wenn Elektronutzfahrzeuge der Klasse N1 über 2,3 to zGG (werkseitig) angeschafft werden.
- NRW-Förderung für Kommunen (Emissionsarme Mobilität)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von Batterieelektrofahrzeugen der Fahrzeugklassen L6E, L7E, M1, N1, N2 und N3. - Alle Voraussetzungen und Details für eine Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie2: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/elektrofahrzeuge/
Stand Mai 2023. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Thüringen
Hinweis der Thüringer Aufbaubank: Derzeit sind die Mittel im Förderprogramm E-Mobil Invest ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich (Stand Mai 2023).
- Bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je Fahrzeug, wenn nachgewiesen wird, dass die geförderten Fahrzeuge andere Fahrzeuge mit konventionellen Antrieben ersetzen.
- Werden die Fahrzeuge zusätzlich angeschafft, ersetzen also keine Bestandsfahrzeuge, beträgt der Fördersatz max. 30 Prozent.
- Max. Höhe der Zuwendung für PKW und Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t:
- für Unternehmen maximal 4.000 Euro
- für kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus sowie gemeinnütze Organisationen, Wohlfahrtsverbände und private Pflegeanbieter max. 8.000,00 Euro und
- für Landkreise, Kommunen und kommunale Zweckverbände max. 12.000 Euro
- Nicht mit BAFA Umweltbonus kombinierbar
- Wichtig: Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.
- Alle Voraussetzungen und Details für eine Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie2: https://umwelt.thueringen.de/ministerium/unsere-foerderprogramme/e-mobil-invest/
Stand Mai 2023. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Berlin
- Förderhöhe beträgt 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR je Fahrzeug (Klasse L7E) und 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug (Klasse N1).
- Mit dem Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität legt die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) eine Maßnahme auf, die kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Anreize bietet, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb, mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybridantrieb. Pkw werden nicht mehr gefördert. L7E-Fahrzeuge müssen auf der Übersicht "Förderfähige elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge" stehen. Wichtig: Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.
- Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Die bzw. der Antragstellende muss den Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden. Der überwiegende Einsatz, d. h. mehr als 50 % der jährlichen Fahrleistung, bei Tochter-Gesellschaften mit Betriebsstätten außerhalb Berlins ist demnach nicht zulässig
- Mit BAFA Umweltbonus kombinierbar
- Alle Voraussetzungen und Details für eine Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie2: https://www.ibb-business-team.de/welmo/finanzierungsfoerderung/
Stand April 2023. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Limburg an der Lahn
- Gefördert werden u.a. Leicht-Nutzfahrzeuge der Klasse L7e und Lastenpedelecs
- Antragsberechtigt: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der förderfähigen Nettokosten. Für Inhaberinnen / Inhaber des „Limburg Pass“ beträgt der Fördersatz 50 Prozent der Nettokosten. Dabei gilt eine maximale Fördersumme von:
- 750,00 € für Lastenpedelecs
- 1.000,00 € für E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L5e, L6e und L7e
- Wenn ein Antragsteller nachweist, dass er sein gefördertes Elektrofahrzeug im Sinne von Ziff. 1.1 am Betriebsstandort mit Ökostrom lädt, erhält er einen Bonus in Höhe von:
- 100,-- € für E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L1e bis L4e, L5e bis L7e sowie M1 und N1
- Max. Förderanzahl: Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr jeweils bis zu 2 Fahrzeuge gefördert werden
- Alle Voraussetzungen und Details für eine Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie2: https://www.limburg.de/Mobilit%C3%A4t-Verkehr/Elektromobilit%C3%A4t-/Limburg-elektrisiert.php?object=tx,3251.5&ModID=7&FID=3252.425.1&NavID=3252.202&La=1
Stand April 2023. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Regensburg
- 25 % des Netto-Kaufpreises bzw. 25% der Netto-Leasingkosten, max. 3.000 EUR bei L7e und max. 1.000 bei Lastenpedelecs
- Antragsberechtigt sind: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Regensburg
- Alle Voraussetzungen und Details für eine Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie2: https://www.greendeal-regensburg.de/foerderprogramm-regensburg-effizient/elektromobilitaet/
Stand April 2023. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
1 Der Umweltbonus setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (bis zu 4.500 Euro) zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von einem Drittel der Cenntro Automotive Europe GmbH gewährten Prämie. Der Herstelleranteil von Cenntro Automotive wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Dieser herstellerseitige Umweltbonus ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Die Förderung soll künftig gedeckelt werden. So sollen für die Förderung reiner E-Autos insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen und zwar 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 sowie 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, soll die Förderung durch den Umweltbonus enden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Cenntro Händler oder auf www.bafa.de/umweltbonus.
2 Die genauen Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Förderrichtlinien und Hinweisen auf den entsprechenden Homepages. Änderungen und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.